Ich sage NEIN zum vorliegenden Rahmenabkommen, denn ich möchte dass die Schweizerinnen und Schweizer auch in Zukunft selber bestimmen, was in unserem Land gilt.

Meine Meinung
Die Schweiz entscheidet eigenständig über ihre Gesetze. Immer mehr wird dieser Grundsatz durch internationale Verträge in Frage gestellt. Ich bin mir bewusst, dass wir in einer globalisierten Welt mit andere Staaten zusammenarbeiten müssen. Die Schweiz konnte dies in der Vergangenheit - ganz ohne ihre Souveränität aufzugeben.
Rahmenabkommen
Um den Handel zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zu vereinfachen, hat die Schweiz die Bilateralen Verträge verabschiedet. (Siehe Kasten rechts) Da sich das EU-Recht ständig weiterentwickelt, müssen diese Verträge fortlaufend angepasst werden. Da immer eine Einigung gefunden werden muss führt dies dazu, dass bei der Anpassung gewisser Verträge seit Jahren kein Fortschritt stattgefunden hat.
Mechanismus
Die EU möchte nun mit einem Rahmenabkommen vereinbaren, dass die Schweiz automatisch EU Recht übernehmen muss, um die aus ihrer Sicht lästigen Verhandlungen zu überspringen. Falls die Schweiz nicht einverstanden ist, kann das Referendum ergriffen werden. Lehnt das Volk die Anpassung ab, so kann die EU angemessene Ausgleichsmassnahmen ergreifen. Ob diese Massnahmen angemessen sind, muss ein paritätisches Schiedsgericht entscheiden. Das Problem dabei ist aber, dass jedes Mitglied des Schiedsgerichts jederzeit den EU-Gerichtshof anrufen kann. Dieser gibt dann ein bindendes Urteil ab. Der EU-Gerichtshof ist politisch und wird zwangsweise gegen die Schweiz entscheiden. Somit kann die EU drakonische Ausgleichsmassnahmen beschliessen und die Schweiz kann nichts dagegen tun.
Anwendungsfall
Derzeit läuft auf EU-Ebene eine Revision der Verordnung zur Koordination der Sozialversicherungen. Ein zentraler Punkt betrifft den Wechsel der Zuständigkeit für Arbeitslosenleistungen an Grenzgänger. Die Schweiz müsste neu mehrere hundert Millionen an Mehrkosten tragen. Lehnt die Schweiz diese Verordnung ab, so kann die EU angemessene Ausgleichsmassnahmen ergreifen. Da der EU Gerichtshof entscheidet, was angemessen ist, wird es die Schweiz wohl ziemlich genauso viel Geld kosten, wie bei einer Übernahme der Verordnung. Wir haben am Schluss also doch nicht wirklich die Möglichkeit, uns gegen die Rechtsübernahme zu wehren.
Beziehung zur EU
1972: Freihandelsabkommen mit der EUIndustriewaren mit Ursprung in einem der Vertragsstaaten werden zollfrei gehandelt. Mengenmässige Beschränkungen (Kontingente) sowie Massnahmen gleicher Wirkung wie Zölle sind verboten. Bei verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten (deren Behandlung im Protokoll 2 des FHA geregelt ist) wird der industrielle Anteil gänzlich von Zöllen befreit. Auf dem landwirtschaftlichen Anteil wurden Zölle und Exportsubventionen seitens der Schweiz reduziert, während die EU Zölle und Exportbeihilfen gänzlich abgebaut hat.
1992: Nein zum EWR
Das Stimmvolk lehnt am 6. Dezember 1992 einen Beitritt der Schweiz zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) mit 50,3 Prozent ab. (Für den Bundesrat ist es ein »schwarzer Sonntag«, für Christoph Blochers SVP ein Freudentag.) Zwei Jahre später nimmt der Bundesrat Verhandlungen mit der Europäischen Gemeinschaft auf. Bilaterale Abkommen sollen das Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU künftig regeln.
2000: Ja zu den Bilateralen I
Mit 67,2 Prozent sagen die Schweizer Ja zu den sieben ersten bilateralen Abkommen. Sie regeln die Personenfreizügigkeit und die technischen Handelshemmnisse, das öffentliche Beschaffungswesen, die Landwirtschaft, den Land- und Luftverkehr sowie die Forschung. Über die sogenannte Guillotine-Klausel sind die Verträge miteinander verbunden. Am 1. Juni 2002 treten sie in Kraft.
2004: Die Bilateralen II
Mit den Bilateralen Abkommen II wird die wirtschaftliche Zusammenarbeit auf die Bereiche Sicherheit, Asyl, Umwelt und Kultur ausgeweitet. Gegen das Dublin-Abkommen, das Teil der Bilateralen II ist, wird das Referendum ergriffen. Die Stimmbevölkerung heißt auch dieses gut.
Meine Ideen
Starke Position der Schweiz
Die EU hätte eigentlich ein enormes Interesse an einer guten Beziehung mit der Schweiz. Die Schweiz ist nach den USA und China für die EU das drittwichtigste Land, in welches exportiert wird. Sie exportiert gar mehr Waren in die Schweiz als umgekehrt. Bereits bei der EWR-Abstimmung hat der Bundesrat und die Wirtschaft schwarz gemalt, falls das Abkommen abgelehnt würde. Wie sich herausgestellt hat, war es der richtige Entscheid, die Unabhängigkeit zu wahren. Die Schweiz prosperierte auch ohne EWR.Wir betreiben mit der ganzen Welt Handel, ohne dass wir Verträge unterschreiben müssen, welche die Übernahme fremden Rechts vorsehen. Dass die EU nun schon fast erpresserisch (Aberkennung Börsenäquivalenz) die Schweiz dazu drängt, ein Rahmenabkommen abzuschliessen, zeugt von deren Überheblichkeit. Kein gutes Vorzeichen, was die EU mit mehr Macht über die Schweiz anrichten würde. Ich plädiere dafür, den Bilateralen Weg wie heute fortzusetzen. Die Verträge sollten mit gegenseitiger Einigkeit angepasst werden. Falls es nicht möglich ist, sich auf Anpassungen zu einigen, so muss die Schweiz in diesem Bereich aussteigen. Direkte Demokratie, Souveränität und Unabhängigkeit dürfen niemals den kurzfristigen, wirtschaftlichen Interessen geopfert werden. Die Fülle an automatischer Rechtsübernahme wird schlussendlich dazu führen, dass wir lieber der EU beitreten - ganz nach dem Motto “wir übernehmen die Gesetze ja sowieso schon”.
Der Weg ohne Rahmenabkommen
Die Verhandlungstaktik der EU ist klar: Sie versucht die Schweiz mit Nadelstichen zu einem Rahmenabkommen zu drängen. Mit der befristeten Gewährung der Börsenäquivalenz übt die EU zurzeit Druck auf die Schweiz aus um baldmöglich das Abkommen abzuschliessen. Das Bundesrat schlug kurzum zurück und drohte mit einer Aberkennung der Börsenäquivalenz der EU.
Ebenfalls hat die EU angekündigt, keine neue Verträge mit der Schweiz zu verabschieden, solange kein Rahmenabkommen besteht. So wird sich beispielsweise in Sachen Stromabkommen nichts bewegen. Die Schweiz hat aber bereits heute die Möglichkeit, Strom mit der EU zu handeln und steht somit nicht unter Zugzwang.
Einziger wunder Punkt der Schweiz ist, dass die EU auch die bestehenden Abkommen nicht anpassen möchte. Aktualisierungen sind für alle Marktzugangsabkommen der Schweiz nötig. Am wichtigsten sind sie aber für das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA), das den Export von Schweizer Gütern von Medizin- über Bauprodukte bis Elektrogeräte in die EU erleichtert. Wird das MRA nicht regelmässig angepasst, entstehen wegen unterschiedlicher Vorschriften technische Handelshemmnisse, womit sich der Marktzugang für die betroffenen Branchen verschlechtert. Dies führt im schlimmsten Fall zu Mehrkosten von 300 Millionen für die Wirtschaft.
Falls die EU über längere Zeit nicht bereit ist, die bestehen Abkommen zu erneuern, so wird der Bilaterale Weg erodieren. Dieser Weg darf kein Tabu sein. Wir dürfen nicht vergessen, dass nicht die Bilateralen sondern das Freihandelsabkommen von 1972 den Marktzugang ermöglicht. Die Bilateralen erleichtern bloss den Zugang zum Binnenmarkt. Mir ist bewusst, dass dies zu Mehrkosten führen wird, diese können aber wie oben erwähnt abgefedert werden. Wir leben in einer Welt, welche immer globalisierter wird und es ist auch möglich, in andere Märkte vorzudringen - ganz ohne Souveränitätsverlust.
Artikel im Tagesanzeiger zum Plan B
Zum ArtikelBildung
Die Schweizer Hochschulen sollten nicht jammern, sagt Strahm, «sondern handeln, und zwar jetzt». Sie müssten mit den besten Bildungsinstitutionen europaweit direkt den Kontakt aufbauen und Anschlussprogramme entwickeln für den Fall, dass die Schweiz vom europäischen Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon ausgeschlossen würde. Strahm nennt die Universitäten in Deutschland und Grossbritannien sowie Bildungsinstitutionen wie die Max-Planck-Institute. «Es wäre kein Nachteil, dass wir nicht mehr mit allen Universitäten Europas zusammenarbeiten müssten, sondern gezielt mit jenen kooperieren könnten, die ebenfalls Spitzenforschung betreiben.» Solche bilateralen Beziehungen zu Partnerschulen seien durch politische Unstimmigkeiten nicht gefährdet – «die Hochschulautonomie ist heilig, auch in der EU». Auslandssemester für Erasmus-Studenten sollte der Bund notfalls direkt finanzieren.
Strom
Weit oben auf dem Papier der Verwaltung steht die Netzstabilität. Ohne Stromabkommen sei sie in Gefahr, heisst es. Strahm pflichtet bei: Im Fall eines grösseren Strommangels wäre dies ein Problem. Doch er verweist darauf, dass sich das Herz des europäischen Stromnetzes in Laufenburg AG befinde. Hier wird die Verteilung für 30 Länder und über 500 Millionen Stromkunden gesteuert. Wenn Knappheit herrschte und die Schweiz nicht mehr beliefert würde, könnte sie notfalls Strom für sich abzweigen, sagt Strahm. «Nicht als Kriegserklärung gegenüber der EU. Sondern zur Sicherung der eigenen Versorgung.»
Technische Handelshemmnisse
Eine Nichtaktualisierung des Abkommens über die technischen Handelshemmnisse (MRA) würde die Schweizer Wirtschaft jährlich Hunderte Millionen Franken kosten, heisst es im Papier der Bundesverwaltung: «In den 20 Produktbereichen des MRA kam es 2016 zu Exporten in die EU im Umfang von über 74 Milliarden Franken. Allein die Chemie- und Pharma-Industrie kann dank des Abkommens jährlich zwischen 150 und 300 Millionen sparen.» Strahm sagt: «Unterschiedliche Normen sind immer ein Handelshemmnis, das verteuert, weil Produkte nicht mehr zentral zertifiziert werden können.» Allerdings sei das gesamte Handelsvolumen so hoch, dass die administrativen Mehrkosten im Promillebereich liegen. Strahm erinnert daran, dass die Schweizer Hersteller vor Inkrafttreten des ersten MRA 2002 mit dieser Situation gelebt haben.
Thomas Aeschi zu den technischen Handelshemmnissen
SVP-Natonalrat Thomas Aeschi pflichtet Strahm bei. Beim Strom müsse die Schweiz zudem die eigene Stromversorgung stärken, der Ausfall der AKW müsse mit inländischer Stromproduktion kompensiert werden. Beim Abkommen über technische Handelshemmnisse stünden die administrativen Mehrkosten in keinem Vergleich zum Preis der zwingenden Rechtsübernahme, sagt Aeschi. Wenn die Schweiz etwa die geplante EU-Richtlinie übernehmen müsse, die besagt, dass das Land des letzten Arbeitgebers für die Arbeitslosenentschädigung verantwortlich ist, würde das die Schweiz weit mehr kosten als die Nichtaktualisierung des MRA, sagt Aeschi. (Redaktion Tamedia)
Was ist Ihre Meinung dazu?
[contact-form-7 id="244" title="Feedback"]